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11.01.2015

EU-Info 5/2014 - Energieeffizienz 2030

Dieser enthält bekanntlich keine verpflichtenden Energie- und Klimaziele, sondern sollte den Staats- und Regierungschefs als Diskussionsgrundlage dienen, mit deren Hilfe ein politischer Konsens für das weitere Vorgehen gefunden werden kann. U.a. unterbreitet die Kommission darin den Vorschlag, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40% im Vergleich zu 1990 zu reduzieren sowie mind. 27% des europäischen Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Pläne, in welchem Ausmaß sich die einzelnen Mitgliedstaaten an der Umsetzung dieser Vorschläge beteiligen sollen, blieb die Kommission vorerst schuldig.
Aufgrund der Ukraine-Krise und der massiven Energieabhängigkeit Europas scheinen ambitionierte Ziele nun greifbarer, der Europäische Rat soll im Oktober über konkrete Vorschläge entscheiden.

 

Einen Teil des Energie- und Klimarahmens bildet die Erhöhung der Energieeffizienz. Dazu legte die EU-Kommission Ende Juli eine Mitteilung vor, in der sie die aktuelle Situation analysiert und Empfehlungen für die Zeit bis 2030 abgibt.

Folgende Aussagen sind hervorzuheben:
• Die Kommission schlägt kein verpflichtendes EU-Energieeffizienzziel vor;
• Sie empfiehlt allerdings, bis 2030 Energieeinsparungen von 30% zu erzielen;
• Dieses Ziel soll durch die konsequente Umsetzung bestehenden Rechts, die Revision von Richtlinien (EnergieeffizienzRL, GebäudeRL, ÖkodesignRL) und den Einsatz von Förderungen (EU und national) sowie vergünstigter Kredite erreicht werden;

Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme des aktuellen Umsetzungsstandes der 20-20-20 Ziele zeigt im Bereich des nichtverbindlichen Energieeffizienzziels, dass die EU bei Fortführung der derzeitigen Politik 18-19% an Einsparungen erreichen wird. Wenn alle Mitgliedstaaten geltendes EU-Recht auch tatsächlich umsetzen, kann sogar das 20%-Ziel bis 2020 erreicht werden.
Das geringe Wirtschaftswachstum spielt dabei allerdings eine nicht unwesentliche Rolle, sollte die Wirtschaft wieder anziehen, müssen sich auch die Mitgliedstaaten mehr anstrengen.
Österreich zählt übrigens zu jenen Ländern, die die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht vollständig umgesetzt haben und daher von der Kommission verklagt wird. Bei einer Verurteilung riskiert die Republik bis zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie ein Zwangsgeld von fast 40.000€ täglich.
europa.eu/rapid/press-release_IP-14-813_de.htm
Neben Österreich gibt es im Zusammenhang mit der Gebäuderichtlinie noch drei weitere laufende Verfahren, fünf Mitgliedstaaten erhielten bereits eine mit Gründen versehene Stellungnahme, laufen also ebenfalls Gefahr, vor den EuGH gebracht zu werden.

Kosten-Nutzen-Analyse
Um das Szenario bis 2030 besser einschätzen zu können, stellt die Mitteilung Energieeffizienzziele und Umsetzungskosten gegenüber. Ein Einsparziel von 25% hätte Zusatzkosten von 2 Mrd. € zur Folge, die in die Renovierung und Erneuerung bestehender Systeme zu investieren wären. Allerdings entfielen auch Energieimporte im Wert von 9 Mrd. €.
Die Anhebung des Energieeffizienzziels auf 28% würde zusätzlich 5 Mrd. € an Investitionsbedarf/Jahr und die Anhebung auf 30% zusätzlich 20 Mrd. € pro Jahr verursachen.
Da mit jedem Prozentpunkt Energieeinsparung 2,6% an Gasimporten wegfallen, spricht sich die EU-Kommission dennoch für ein ambitioniertes Ziel aus. Die Berechnungen der Kommission gehen davon aus, dass ein 30%-Energieeffizienzziel keine negativen Auswirkungen auf die Strompreise hat und Öl- und Gasimporte signifikant zurückgehen.

Auswirkungen auf die kommunale Ebene
Die vorliegende Mitteilung hat keine direkten Auswirkungen auf die kommunale Ebene.
Die in ihr vorgeschlagenen Handlungsoptionen lassen jedoch erwarten, dass zukünftige Richtlinienvorschläge bzw. Revisionen bestehenden Rechts sehr wohl alle Gebietskörperschaften erfassen werden.
Derzeit schreibt z.B. die Energieeffizienzrichtlinie Renovierungsziele nur für die Bundesebene vor, die nachgeordneten Ebenen sind nicht direkt erfasst.
Da sich jedoch das größte Energiesparpotenzial im Gebäudesektor befindet, wird es hier früher oder später ambitioniertere Ziele geben.
Um Gebäude in Privatbesitz zu erreichen, wirbt die Mitteilung dafür, private Investitionen anzustoßen. Neben den EU-Fonds, auf die v.a. im Rahmen der Regionalpolitik zugegriffen wird, verweist die Kommission auf das Forschungsprogramm Horizon2020 sowie innovative Finanzierungsinstrumente.
Die Gemeinden haben hierauf allerdings keinen direkten Zugriff.
In der Praxis kann die Umsetzung neuer Ziele daher nur in Kooperation mit den Ländern und dem Bund erfolgen, welche die entsprechenden Richtlinien ohnehin in nationales Recht umsetzen müssen.

europa.eu/rapid/press-release_IP-14-856_de.htm