Hauptinhalt

12.01.2021

Europa Aktuell 11/2014

Neuer „AdR-Bürgermeister“ des Gemeindebundes Bürgermeister Hanspeter Wagner aus Breitenwang/Tirol nahm am 7./8. Oktober erstmals in seiner Funktion als neues Mitglied an einer Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen teil. Auf der Tagesordnung standen u.a. die Verabschiedung der AdR-Positionen zum Energie- und Klimarahmen, dem Luftqualitätspaket und der Frage der Mobilität in demografisch benachteiligten Regionen. Spannend war auch die Diskussion mit Handelskommissar de Gucht und US-Botschafter Gardner über das Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen, kurz TTIP. Die Ausschussmitglieder kritisierten v.a. die mangelnde Transparenz der Verhandlungen und Fehl- sowie Falschinformationen der Öffentlichkeit, die zu großer Skepsis und Verunsicherung beitrügen. Auch die Sorge, die in Europa gängige Organisation der Daseinsvorsorge könnte von TTIP ebenso gefährdet sein wie Lebensmittel-, Gesundheits- und Sozialstandards sorge für eine negative Einschätzung des Projekts in der Öffentlichkeit. Für die ISDS-Schiedsgerichtsbarkeit brachten die Kommunal- und Regionalpolitiker kein Verständnis auf, da diese in funktionierenden Rechtssystemen keinen Platz finden sollte. Die AdR-Mitglieder sprachen sich nicht grundsätzlich gegen das Abkommen aus, warnten jedoch davor, dass Unsicherheit und mangelnde Transparenz dazu führen könnten, dass die zuständigen Parlamente ihre Unterstützung verweigern. Neben den oben genannten Kritikpunkten führte AdR-Berichterstatter Markus Töns aus Nordrhein-Westfalen auch die wirtschaftliche Bedeutung des transatlantischen Handels ins Treffen und konkretisierte seine Aussage mit beeindruckenden Zahlen aus Nordrhein-Westfalen. Die Antworten von Kommissar de Gucht und Botschafter Gardner waren eher enttäuschend. Kommissar de Gucht verwies auf den Rat, der sich bis zum Zeitpunkt der AdR-Plenarsitzung gegen eine Veröffentlichung des Verhandlungsmandats ausgesprochen hatte und empfahl allen an Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit Interessierten, am 11. November seiner Rede an der Berliner Humboldt-Universität zu lauschen. Kurz nach der Plenartagung beschloss der Rat, das TTIP-Verhandlungsmandat zu veröffentlichen, der designierte Kommissionspräsident Juncker beteuerte vor der Wahl seiner Kommission durch das Europäische Parlament, dass es mit ihm keine Parallelgerichtsbarkeit durch TTIP geben werde. cor.europa.eu/de/events/Pages/108th-Cor-Plenary-Session.aspx Jean-Claude Frécon folgt Herwig van Staa Der Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE) im Europarat wählte auf seiner Plenarsitzung Mitte Oktober Jean-Claude Frécon, bis dahin Vorsitzender der Lokalkammer des Kongresses, zum neuen Präsidenten und somit zum Nachfolger von Landtagspräsident Herwig van Staa. Senator Frécon, der ein lokales Mandat im Gemeinderat von Pouilly-les-Fleurs innehat, wo er auch lange Zeit Bürgermeister war, gehört dem KGRE bereits seit 1994 an. Auch in Lokal- und Regionalkammer gab es personelle Veränderungen. Vorsitzender der Lokalkammer wurde der Präsident des schwedischen Gemeindebundes SALAR, Herr Anders Knape, Vorsitzende der Regionalkammer die Zweite Präsidentin des Salzburger Landtages, Frau Gudrun Mosler-Törnström. Auf der Tagesordnung des Oktoberplenums standen u.a. Berichte über die Lage der lokalen und regionalen Demokratie in Belgien, über adäquate Mittelausstattung der lokalen Ebene sowie der KGRE-Wahlbeobachter über die Lokalwahlen in Georgien, der Ukraine und den Niederlanden. Das parallel zum Plenum organisierte Jugendforum brachte erfrischende Impulse in die Generaldebatte, wie Jugendliche besser an politischen Prozessen beteiligt werden können. Das aus 47 Jugendlichen zusammengesetzte Forum brachte so unterschiedliche Persönlichkeiten wie den Österreicher Benedikt Grabner oder die Britin Tasnim Miah zusammen, die allesamt ganz konkrete Ansprüche an die Politik haben. Der Österreichische Gemeindebund wurde durch VBgm. Carmen Kiefer in Straßburg vertreten. www.coe.int/t/Congress/default_en.aspwww.youtube.com/watch Wiederverwendung von Wasser – Konsultation bis 7. November Noch bis 7. November können sich Interessierte an der Konsultation der EU-Kommission über die Wiederverwendung von Wasser beteiligen. Die Konsultation ist in Zusammenhang mit der Blaupause Wasser zu sehen, die seit zwei Jahren auf der Agenda steht. Im Zentrum stehen Fragen zur möglichen Wiederverwendung geklärter Abwässer, weshalb aus kommunaler Sicht eine möglichst große Beteiligung von Experten (Abwasserverbände etc.) wünschenswert wäre. Die Kommission zielt mit großer Wahrscheinlichkeit auf regulatorische Maßnahmen ab, gerade im Zusammenhang mit Wasserknappheit und Dürre muss aber klar auf das Subsidiaritätsprinzip und die Tatsache, dass viele Mitgliedstaaten hiervon gar nicht betroffen sind, hingewiesen werden. Der Fragebogen steht auf Deutsch unter folgendem Link zur Verfügung: ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch Horizon2020 – Förderungen für innovative Passivbauten Das Programm Horizon2020 stellt 17 Mio. Euro Förderung für Projekte zur Verfügung, die sich mit der Weiterentwicklung des energieeffizienten Bauens befassen und dazu beitragen, Passivbauen günstiger zu machen. Der aktuell größte Nachteil der Passivbauweise sind deren hohe Kosten, EU-geförderte Projekte sollen Methoden erproben um die Kosten um mindestens 15% zu senken. Der Aufruf richtet sich nicht direkt an die kommunale Ebene, könnte aber für innovative Baufirmen/KMU interessant sein. Voraussetzung für die Beteiligung ist allerdings die Zusammenarbeit von mindestens drei Partnern aus drei unterschiedlichen Ländern. Die Fördersumme beträgt 3-5 Mio. Euro pro Projekt und kann bis zu 70% der Gesamtkosten ausmachen. ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/topics/2366-ee-02-2015.html EuGH zu Mehrwertsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude Der EuGH urteilte am 10. September in der Rechtssache C-92/13 über das Recht einer Gemeinde, die für die Kosten der Errichtung eines neuen kommunalen Gebäudes entrichtete Mehrwertsteuer als Vorsteuer in Abzug zu bringen. Der Ausgangsrechtsstreit zwischen der niederländischen Gemeinde `s-Hertogenbosch und dem Staatssekretär für Finanzen drehte sich um ein auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtetes Gebäude, das folgendermaßen genutzt wird: Zu 94% für den Bedarf der Gemeinde im Rahmen der öffentlichen Gewalt, zu 5% für Tätigkeiten, die die Gemeinde als Steuerpflichtige zum Mehrwertsteuerabzug berechtigen und zu 1% für Tätigkeiten, die sie nicht zum Abzug berechtigen. Die Finanzverwaltung wollte der Gemeinde nur einen Bruchteil der Mehrwertsteuer erstatten, wogegen sich die Gemeinde wehrte. Der EuGH stellte allerdings zu Ungunsten der Gemeinde fest, dass ein Abzug der Mehrwertsteuer für steuerbefreite Umsätze – im gegebenen Fall also 95% - nicht zulässig ist. Gegenstand der Vorlagefrage war, ob die dargestellte Nutzung einer Lieferung gegen Entgelt der MwStSystemrichtlinie 2006/112/EG entspricht. Hierunter fällt laut EuGH auch die Bauleistung eines Dritten auf dem Gemeindegrundstück. Im vorliegenden Fall hätte aber nicht die volle Vorsteuer abgezogen werden können, da das Gebäude auch für nichtsteuerpflichtige Umsätze genutzt wird. (Janna Lehmann, Büro der Sächsischen Kommunen) curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30d5eeb9667c1ba6464482cacf870681712e.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuObxj0